TY - GEN AV - public KW - BÖLN KW - BOELN KW - BÖL KW - BOEL KW - FKZ 18OE086 KW - Probenahme KW - Analyse KW - Pestizide KW - Rückstände KW - Kontrollverfahren KW - ökologischer Landbau KW - KontrollVerordnung KW - BioVerordnung KW - Vorhandensein KW - nicht zugelassene Stoffe und Verfahren KW - amtliche Probenahme KW - Verordnung (EU) 2017/625 KW - Verordnung (EU) 2018/848 KW - Abdrift KW - Kontamination KW - Verunreinigungen KW - Pflanzenschutzmittel KW - Inhomogenität KW - residues KW - control procedure KW - labotory analysis PB - Prüfgesellschaft ökologischer Landbau GmbH UR - https://orgprints.org/id/eprint/38155/ ID - orgprints38155 N2 - Teil 1: Rückstandsfreiheit als Fiktion: Zahlreiche aktuelle Studien belegen, dass viele Pestizide inzwischen in beliebigen Proben aus der natürlichen Umwelt nachgewiesen werden können. Ob in einem Produkt aus ökologischem Landbau Pestizidspuren nachgewiesen werden, hängt mehr vom Zufall und der Labortechnik ab als von der gewissenhaften Anwendung der ökologischen Betriebsweise. Dabei bedeutet der ökologische Landbau ein Gesamtsystem für eine ökologische Produktion von Lebens- und Futtermitteln und eine Verengung auf Laborbefunde wird dieser Landbaumethode nicht gerecht. Denn die Labortechnik hat in den vergangenen Jahren gewaltige Fortschritte in der Nachweisempfindlichkeit und -sicherheit gemacht. Gleichzeitig sind Rückstände und Kontaminationen in der Umwelt allgemein ebenso wie in jeder beliebigen Ernteprobe sehr ungleich verteilt. Es gibt keine Methode, die zugleich den repräsentativen Durchschnitt der beprobten Partie und die punktuelle Belastung an einem beliebigen Ort darstellen könnte. Die rechtlichen Grundlagen aus dem Europäischen Lebensmittelrecht, der neuen Bio-Basisverordnung (EU) 2018/848 und der neuen Kontrollverordnung (EU) 2017/625 bilden den Hintergrund für juristische Fragestellungen rund um Probenahme, Analyse und Bewertung. Wenn ein Unternehmer Kenntnis erlangt über das Vorhandensein von nicht zulässigen Stoffen oder Verfahren, dann muss er fundiert dieses Vorhandensein bewerten und notwendige Maßnahmen ergreifen. Weder gibt es eine generelle Verpflichtung, jedes Vorhandensein zu melden noch ein Recht des Unternehmers, eigene Untersuchungsergebnisse ignorieren zu dürfen. Aber auch Kontrollstellen und Behörden, die aus eigenen Untersuchungen oder durch Meldungen der Unternehmer Kenntnis über ein Vorhandensein von nicht zulässigen Stoffen oder Verfahren erhalten, sehen sich in derselben Lage. Teil 2: Das Kontrollverfahren: Das Kontrollverfahren muss in zwei Richtungen prüfen ? sind alle verwendeten Stoffe und Verfahren über die Definitionen des Biorechtes erlaubt? Und zweitens, gibt es Hinweise auf den Einsatz von nicht zugelassenen Stoffen und Verfahren? Gerade für die zweite Frage werden zahlreiche Beispiele gegeben, wie Indizien für den Einsatz von nichtkonformen Mitteln gefunden werden können. Weiterhin wird eine Diskussion angestoßen, wie in zeitgemäßer Form Kontrollmethoden entwickelt und beschrieben werden können. Dieser Teil soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Teil 3: Hinweise für die Praxis: Dieser Teil gibt Hilfestellungen für die Auswahl von Laboren und Diensteistern sowie für zu untersuchende Parameter. Die Probenahme selbst wird als ein Instrument im Kontrollverfahren beschrieben und bewertet. Hinzu kommen konkrete Beschreibungen der verschiedenen Probenahmepraktiken. Den Abschluss bildet eine Checkliste mit Hinweisen zur Bewertung von Untersuchungsergebnissen. A1 - Rombach, Martin A1 - Lach, Günter A1 - Friedle, Albrecht A1 - Eckert, Georg A1 - Schigulski, Sascha Y1 - 2020/// TI - Manual - Laboranalyse und Pestizidrückstände im Kontrollverfahren für den Ökologischen Landbau CY - DE-Karlsruhe ER -