@misc{orgprints16168, title = {Anpassung des Kontrollverfahrens nach der EG-{\"O}ko-Verordnung an die Anforderungen der Kontrollverordnung}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/16168/}, abstract = {Ziel des beantragten Projektes ist es, unter Ber{\"u}cksichtigung der Anforderungen der KontrollVO Instrumentarien zu entwickeln, um das Kontrollverfahren f{\"u}r {\"o}kologische Lebensmittel auch k{\"u}nftig mit hoher Effektivit{\"a}t und Effizienz durchf{\"u}hren zu k{\"o}nnen. Das Vorhaben soll so ein Beitrag zu einem auch zuk{\"u}nftig hohen Verbraucherschutzniveau f{\"u}r Produkte des {\"O}kologischen Landbaus leisten. Im Rahmen des vorgeschlagenen Projektes sollen die Anforderungen der KontrollVO und deren Folgerecht auf das Kontrollsystem und -verfahren im {\"O}ologischen Landbau analysiert werden. Hierbei soll ber{\"u}cksichtigt werden, dass die Anwendung der Regelungen der KontrollVO Auswirkungen auf die Effektivit{\"a}t und die Effizienz haben k{\"o}nnen. Die Kontrolleffektivit{\"a}t beschreibt den Grad der Zielerreichung des Kontrollverfahrens, also die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Verst{\"o}{\ss}en und Unregelm{\"a}{\ss}igkeiten. Die Kontrolleffizienz charakterisiert dagegen die Wirtschaftlichkeit des neuen Verfahrens, also den Aufwand, der zur Anwendung der neuen Rechtsregelungen erforderlich ist. Wo signifikante negative Auswirkungen der Anwendung der KontrollVO auf Effizienz und Effektivit{\"a}t erwartet werden, sollen Vorschl{\"a}ge f{\"u}r neue Vorrangregelungen erarbeitet werden, die Eingang in die Verhandlungen um die Durchf{\"u}hrungsbestimmungen zum Kontrollsystem und -verfahren der neuen {\"O}koVO in Br{\"u}ssel finden k{\"o}nnen. Dort, wo keine oder nur geringe Effektivit{\"a}ts- und Effizienzverluste erwartet werden, sollen Vorschl{\"a}ge f{\"u}r eine ge{\"a}nderte Implementierung des in Deutschland umzusetzenden Kontrollsystems und -verfahrens abgeleitet werden.}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 06OE143, Lebensmittelsicherheit, Kontrollverfahren, Kontrollverordnung, Kontrollsystem, rechtliche Regelungen, EG-{\"O}ko-Verordnung} } @unpublished{orgprints16030, author = {Ulrich Fischer and Jochen Neuendorff}, year = {2009}, title = {Handbuch f{\"u}r {\"O}ko-Kontrollstellen}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 06OE143, Kontrollsystem, rechtliche Regelungen, {\"O}ko-Kontrollstellen, EG-{\"O}ko-Verordnung}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/16030/}, abstract = {Ziele des Kontrollverfahrens Bei den durch die {\"O}ko-Kontrollstellen durchgef{\"u}hrten Kontrollen muss eine F{\"u}lle von Regelungen der EG-Rechtsvorschriften zum {\"O}kologischen Landbau und von spezifischen Umsetzungsbestimmungen ber{\"u}cksichtigt werden. Dauerte die Betriebspr{\"u}fung eines mittleren Erzeugerbetriebes in den fr{\"u}hen neunziger Jahren durchschnittlich 2,5 Stunden, hat sich die Kontrollzeit inzwischen etwa verdoppelt. Um die richtigen Schwerpunkte zu setzen, ist es wichtig, die grundlegende Zielrichtung des Kontrollverfahrens vor Augen zu haben. Drei wesentliche Grunds{\"a}tze lassen sich direkt aus den Erw{\"a}gungsgr{\"u}nden ableiten, die der EG-{\"O}ko Basisverordnung vorangestellt sind: - Durch eine korrekte {\"O}ko-Kennzeichnung wird dem {\"o}kologischen Landbau ein erkennbares Profil verliehen und das Vertrauen der Verbraucher gesichert (Schutz der Verbrauchererwartung). - Auslegung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich des {\"o}kologischen Landbaus sollen europaweit m{\"o}glichst einheitliche Rahmenbedingungen ohne Marktverzerrung gew{\"a}hrleisten, damit eine konsequente {\"O}koproduktion auch weiterhin Bestand haben kann (Fairer Wettbewerb). - Der Markt f{\"u}r {\"o}kologisch erzeugte Produkte soll transparent gestaltet und weiterentwickelt werden (Markttransparenz). Risikomanagement im Kontrollverfahren f{\"u}r {\"O}ko-Produkte Aus den vorgenannten Grunds{\"a}tzen k{\"o}nnen konkrete Zieldefinitionen abgeleitet werden. Wir schlagen folgende Priorit{\"a}ten vor. 1. Konventionelle Produkte d{\"u}rfen nicht als Bio-Ware vermarktet werden. 2. F{\"u}r Unternehmen, die {\"o}kologische Produkte erzeugen oder verarbeiten, sollen ann{\"a}hernd die gleichen Anforderungen gelten, unabh{\"a}ngig davon von welcher Kontrollstelle sie kontrolliert werden und in welchem Bundesland ihr Sitz ist. Dies wird durch eine einheitliche Auslegungspraxis der Verordnung und durch ein vergleichbares Vorgehen bei den Inspektionen unterst{\"u}tzt. Publikationen wie dieses Handbuch k{\"o}nnen einen Beitrag zu dieser Zielsetzung und zu einer gemeinsamen Strategieentwicklung leisten. 3. Dokumentationen nehmen einen gro{\ss}en Raum im Kontrollverfahren ein. So elementar sie zum Beispiel im Bereich des Warenflusses sind, sollen sie in anderen Bereichen nicht zum Selbstzweck werden. Die Angaben einer Dokumentation m{\"u}ssen {\"u}berpr{\"u}fbar und so bedeutsam f{\"u}r das Kontrollergebnis sein, dass regelm{\"a}{\ss}ig stichprobenartige "Gegen-Checks" stattfinden. Um {\"a}hnliche Wettbewerbsbedingungen zu gew{\"a}hrleisten sowie geeignete Standardverfahren zu entwickeln und anzuwenden, ist vor allem ein "common sense" der Kontrollstellen und zust{\"a}ndigen Beh{\"o}rden erforderlich. F{\"u}r die Akteure im Kontrollverfahren stellt es eine echte Herausforderung dar, Unregelm{\"a}{\ss}igkeiten und Verst{\"o}{\ss}e rasch zu erkennen, die zu einem Verlust des ?Bio-Status? von {\"O}ko- Erzeugnissen f{\"u}hren. Beurteilt man Routineverfahren der {\"O}ko-Kontrolle im Hinblick auf dieses Ziel, ergibt sich eine "risikoorientierte" Betrachtungsweise. Typisch daf{\"u}r sind Fragestellungen wie: Kann bei einem Bio-Verarbeiter an einer bestimmten Stelle im Produktionsablauf ein Fehler entstehen, der eine Partie-Aberkennung zur Folge hat? Oder: Ist es wahrscheinlich, dass ein bestimmtes Unternehmen konventionelle Produkte mit Hinweisen auf den {\"O}kologischen Landbau vermarktet und wie k{\"o}nnte das nachgewiesen werden? Am besten sollte man dort aktiv werden, wo das Risiko am gr{\"o}{\ss}ten ist. Doch wie kann ein Risiko erkannt und bewertet werden? Diese zentrale Fragestellung begleitet uns in diesem Handbuch. Was also macht ein Risiko aus? Einen ersten Hinweis gibt die mathematisch formulierte Definition: Das Risiko ergibt sich aus dem Produkt von Wahrscheinlichkeit des Eintretens multipliziert mit dem Bedeutungsgrad der Folgen eines unerw{\"u}nschten oder gef{\"a}hrlichen Ereignisses. Und wie managt man das Risiko? Im Prinzip kann man die gesamte Wertsch{\"o}pfungskette von der Erzeugung, Verarbeitung, dem Import bis zum Handel unter dem Blickwinkel betrachten, an welchen Stellen die {\"O}ko-Qualit{\"a}t der Produkte besonders gef{\"a}hrdet ist. Sind wesentliche kritische Punkte im System erkannt, an denen ein hohes Risiko besteht, kommt es darauf an, geeignete Sicherungs-Strategien zu entwickeln, um unerw{\"u}nschte Ereignisse m{\"o}glichst zu vermeiden. Vorausschauend, proaktiv die richtigen Schritte festzulegen und zu pr{\"u}fen, ob die ergriffenen Ma{\ss}nahmen wirkungsvoll sind, ist die Aufgabe des Risikomanagements sowohl auf der Stufe der Marktbeteiligten wie auch auf der Ebene der {\"O}ko-Kontrollstellen und zust{\"a}ndigen Beh{\"o}rden.} } @unpublished{orgprints16029, title = {Anpassung des Kontrollverfahrens nach der EG-{\"O}ko-Verordnung an die Anforderungen der Kontrollverordnung}, month = {March}, year = {2009}, author = {Jochen Neuendorff}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/16029/}, abstract = {Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen EG-Rechtsregelungen zum {\"O}kologischen Landbau. Diese l{\"o}sten die seit 1991 geltende EG-{\"O}ko-Verordnung ab. In den Neuregelungen ist niedergelegt, dass das Kontrollsystem f{\"u}r Erzeugnisse des {\"O}kologischen Landbaus im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 882/2004 umgesetzt werden soll. Diese Regelung beeinflusst die Effektivit{\"a}t und die Effizienz des Kontrollsystems. Im Rahmen des Vorhabens wurde das Rechtsverh{\"a}ltnis zwischen den EG-Rechtsvorschriften zum {\"O}kologischen Landbau analysiert und dargestellt. Es wurden Vorschl{\"a}ge f{\"u}r Vorrangregelungen entwickelt, die in Kommissionsverordnungen mit Durchf{\"u}hrungsbestimmungen Ber{\"u}cksichtigung finden k{\"o}nnen. Weiterhin wurden nationale Umsetzungsvorschl{\"a}ge erarbeitet. Ein ?Handbuch f{\"u}r {\"O}ko-Kontrollstellen? mit Umsetzungsvorschl{\"a}gen konkretisiert die Umsetzung auf Ebene der {\"O}ko-Kontrollstellen.}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 06OE143, EG-{\"O}ko-Verordnung, rechtliche Regelungen, Kontrollsystem, {\"O}ko-Kontrollstellen, Kontrollstellenhandbuch} }