@misc{orgprints15343, title = {Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 in Einrichtungen der Ausser-Haus-Verpflegung (AHV)}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 03OE016, AHV, Au{\ss}er-Haus-Verpflegung, Kontrolle, Kontrollprogramm, K{\"u}chenleitfaden, Gro{\ss}k{\"u}chen, Verpflegung}, abstract = {Die EU-Verordnung {\"O}kologischer Landbau (VO (EWG) Nr. 2092/91) regelt seit 1991 die Erzeugung, Verarbeitung und den Import von Lebensmitteln aus {\"o}kologischem Landbau. Auch in der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung (AHV) gewinnen Produkte des {\"O}kologischen Landbaus zunehmend an Bedeutung. Neuesten Regelungen zufolge gelten AHV-Unternehmen als ?Aufbereiter? im Sinne des Artikel 4 Nr. 3 der EG-{\"O}ko-VO, daher m{\"u}ssen sie sich dem in Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III vorgesehenen Kontrollverfahren unterziehen. Die Umsetzung der Etikettierungsanforderungen des Artikel 5, die Dokumentationsanforderungen und die Mindestkontrollanforderungen des Anhang III EG-{\"O}ko-VO sto{\ss}en in der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung auf besondere Probleme. Bisher liegen kaum Erfahrungen mit der Zertifizierung von Einrichtungen der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung bei den zugelassenen Kontrollstellen und den {\"U}berwachungsbeh{\"o}rden vor. Im Rahmen dieses Projektes sollen daher die Vorgaben der EG-{\"O}ko-VO f{\"u}r Einrichtungen der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung sektorspezifisch interpretiert und auf den gesetzlichen Anforderungen basierende Qualit{\"a}tssicherungskonzepte und externe Kontrollkonzepte entwickelt werden. Zielgruppe des Projektes sind damit Einrichtungen der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung, staatlich zugelassene Kontrollstellen, die {\"U}berwachungsbeh{\"o}rden der L{\"a}nder sowie BLE und BMVEL.}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/15343/} } @unpublished{orgprints8352, month = {June}, title = {Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 f{\"u}r Einrichtungen der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung (AHV) }, author = {Carola Strassner and Rainer Roehl and Anja Erhart and Jochen Neuendorff}, year = {2004}, abstract = {In AHV-Unternehmen findet eine ?Aufbereitung? von {\"O}ko-Zutaten im Sinne der EG-{\"O}ko-VO statt. Keine Anwendung findet die EG-{\"O}ko-VO, wenn es keinen ?K{\"a}ufer? im Sinne des Artikel 2 der EG-{\"O}ko-VO gibt. Dies ist beispielsweise in den meisten Kindertagesst{\"a}tten der Fall. F{\"u}r die Kennzeichnung sind die Etikettierungsvorschriften des Artikels 5 (3) ma{\ss}geblich. F{\"u}r die hausinterne Qualit{\"a}tssicherung und die {\"U}berpr{\"u}fung durch die {\"O}ko-Kontrollstellen gelten die Rechtsvorschriften des Artikel 8 Absatz 1, des Artikel 9 Absatz 7 und der ?Mindestkontrollanforderungen? des Anhang III ?Allgemeine Vorschriften? und der ?Speziellen Vorschriften?, Teil B der EG-{\"O}ko-Verordnung. Kriterien zur Einordnung von AHV-Betrieben in Kategorien sind insbesondere die Organisationsform inkl. Rechtsform und Einkaufsstruktur, das Verpflegungsangebot und der Abverkauf der Mahlzeiten sowie die K{\"a}uferstruktur. Im Vergleich zu anderen Verarbeitungsunternehmen weisen Unternehmen der AHV folgende Besonderheiten auf: keine Etikettierung im {\"u}blichen Sinn sondern Kennzeichnung {\"u}ber Speiseplan, Speisekarte oder produktbegleitendes Werbematerial; h{\"a}ufig wechselndes Speisenangebot inkl. Rezepturen; mehrheitlich keine ?Verarbeitungsprotokolle? bzw. fest stehende Rezepturen; sehr unterschiedliche Angebotsformen von Bio-Produkten (von {\"O}ko-Aktion bis {\"O}ko-Festival). Es wurde ein Standardkontrollkonzept mit Verfahrensanweisung entwickelt und als offenes Word-Dokument allen Kontrollstellen zur Verf{\"u}gung gestellt. Im Hinblick auf das durch die {\"O}ko-Kontrollstellen durchzuf{\"u}hrende externe Kontrollverfahren wird vorgeschlagen, dass Inspektionen in Unternehmen der AHV grunds{\"a}tzlich unangek{\"u}ndigt durchgef{\"u}hrt werden, wobei das Hauptaugenmerk auf die in der Betriebsbeschreibung festgelegten Risikopunkte liegen sollte, da dort die materielle {\"O}ko-Qualit{\"a}t am st{\"a}rksten gef{\"a}hrdet wird. Die Inspektion beginnt mit der Erfassung des Zukaufs von {\"O}ko-Zutaten. Wichtig sind eine korrekte Deklaration der bezogenen Zutaten, eine richtige Kennzeichnung auf Lieferscheinen und Rechnungen und ein Nachweis {\"u}ber die Konformit{\"a}t der Lieferanten mit den Anforderungen der EG-{\"O}ko-VO. Der im Rahmen des Vorhabens erstellte K{\"u}chenleitfaden beinhaltet neben allgemeinen Grundlagen zum {\"O}kologischen Landbau und den rechtlichen Rahmenbedingungen f{\"u}r die Verwendung und Auslobung von Bio-Produkten eine {\"U}bersicht {\"u}ber die Bedingungen und den Ablauf des Kontrollverfahrens sowie praktische Beispiele.}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/8352/}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 03OE016, AHV, Au{\ss}er-Haus-Verpflegung, Kontrolle, Kontrollprogramm, K{\"u}chenleitfaden, Gro{\ss}k{\"u}chen, Verpflegung} }