{Project} Pestizidrückstände im Biowein: Langjährige Untersuchungen am Biowein führen zu Empfehlungen im Umgang mit Pestizidrückständen bei Bioprodukten. Runs 2009 - 2011. Project Leader(s): Wyss, Gabriela, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), CH-Frick .
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Gewisse Rückstände von chemisch-synthetischen Pestiziden sind auch in biologisch produzierten Lebensmitteln zu erwarten und zu akzeptieren. Die Problematik bei diesem Punkt ist jedoch: Die konkrete, akzeptable Menge ist in keinem Gesetzestext festgelegt und daher besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Der neu vorgelegte Bericht vom Amt für Lebensmittelkontrolle AR AI GL und SH und dem FiBL, der an den Untersuchungen aus den Jahren 2001-2003 im Endprodukt Biowein anschliesst, präsentiert den aktuellen Wissenstand in diesem Themenbereich und führt Empfehlungen für die verschiedenen Interessensgruppen auf.
Pestizidrückstände in Bioware sind grundsätzlich unerwünscht, sowohl von den Konsumentinnen und Konsumenten als auch vom Bioproduzenten selbst. Der vorgelegte Bericht ist der Fragestellung nachgegangen, mögliche Eintragungswege von Pestiziden und Hintergrundkontaminationen festzustellen und zu quantifizieren. Die umfangreichen, stichprobenweise durchgeführten Messungen im Feld unter Berücksichtigung von isolierten Parzellen, Parzellen mit einseitig, zweiseitig und dreiseitig angrenzenden IP-Nachbarn lassen die Schlussfolgerung zu, dass unter den beschriebenen Rahmenbedingungen nicht von einer Hintergrundbelastung ausgegangen und die Umwelt als frei von den gesuchten Pestiziden betrachtet werden darf.
Auswirkungen von Verunreinigungen im Feld und im Keller
Anders als die gängige Meinung stellt Abdrift im Feld nur in Einzelfällen eine bedeutende Verunreinigungsquelle dar. Werden nur Trauben von exponierten Reihen verwendet, dann können die Konzentrationen der einzelnen Wirkstoffe im Endprodukt Wein durchaus über einem Wert liegen, der eigentlich vermeidbar wäre. Unter Anwendung einer Guten Landwirtschafts- und Produktionspraxis kann eine Minimierung der Rückstände angestrebt werden. Hier sind ganz klar auch die IP-Produzenten gefordert. Die Rebbaukommissäre aller Kantone wurden über die Resultate der Studie informiert und zur Überwachung der guten landwirtschaftlichen Praxis beim Einsatz der Pestizide aufgefordert. Im Verlaufe des Vinifikationsprozesses reduzieren sich die an den Trauben gemessenen Konzentrationen vieler Fungizide im Durchschnitt um rund die Hälfte.
Massnahmen zur Vermeidung der Rückstände sind im FiBL-Merkblatt „Pestizidrückstände im Bio-Wein: Wie vermeiden?“ nachzulesen.
Keine Festlegung von Höchstwerten für Rückstände auf Bioprodukten
Der Bericht zeigt eingehend auf, dass die Einführung von Höchstwerten für Bioprodukte aus Sicht der Autoren zwar Rechtssicherheit schaffen würde, aber damit i) neue Risiken für absichtliches Vermischen mit pestizidfreien Chargen geschaffen würden, ii) ein zusätzlicher, unnötiger Analyseboom ausgelöst werden könnte, und iii) auch im revidierten Lebensmittel der Fokus neu auf dem Herstellungsprozess und nicht auf der Kontrolle des Endproduktes liegt. Eine Vorgabe, die von der IFOAM und der Biobranche seit langem gestützt wird.
Vollzugspraxis im Umgang mit Rückständen im Biowein
Die langjährigen Untersuchungen erlauben dem Vollzug nun ihre Entscheidung auf eine gute Datenbasis abstützen zu können. Nach einer allfälligen Gewährung des rechtlichen Gehörs können individuell-konkrete Massnahmen verfügt werden, damit Mängel in Zukunft behoben werden. Es ist wichtig dass, neben Kellermeister, auch Winzerinnen und Winzer ihre Selbstkontrollunterlagen laufend an neue Situationen in ihrer Produktions- und Verarbeitungspraxis anpassen und vorlegen können.
Selbstkontrollunterlagen beinhalten
- die Rückverfolgbarkeit von Weinchargen auf bestimmte Traubensorten und somit auf die Anbauparzelle zur Einschätzung des Abdriftrisikos durch umliegende IP-Parzellen;
- schriftliche Massnahmen zur Kontaminationsvermeidung im Feld und im Keller;
- Analyseergebnisse von Rückstandsuntersuchungen für die Eigeneinschätzung bei Kelterung in gemischten Betrieben oder bei Verdacht auf übermässige Abdrift;
- Dokumente, die von der BioV oder Labelprogrammen her gefordert sind.
Ableitung für andere Biolebensmittel
In der kantonalen Vollzugspraxis wird ein pragmatischer Lösungsansatz beim Auftreten von Pestizidrückständen in Bioprodukten verfolgt. In die Beurteilung fließt nicht nur die Rückstandsmenge, sondern auch die Vorgeschichte des Lebensmittels (Prozess). Die Qualitätsicherungsstrategie im Bezug auf Vermeidung von Kontaminationen der Labelprogramme Bio Suisse und Demeter entscheiden aufgrund der eigenen individuellen Abklärung, ob die Produkte entsprechend ausgelobt werden können. Diese Abklärungen und Vorgehensweisen sind aber nicht Bestandteil dieses Artikels.
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