@misc{orgprints5067, title = {Der Einsatz von {\"O}ko-Produkten in der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung (AHV): Status Quo, Hemmnisse und Erfolgsfaktoren, Entwicklungschancen und politischer Handlungsbedarf}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/5067/}, abstract = {Das Bio-Angebot in der AHV reicht von der Umstellung einzelner Produkte, {\"u}ber {\"O}ko-Tage, -Wochen und -Men{\"u}s bis hin zur vollst{\"a}ndigen Umstellung. Die wenigsten AHV-Betriebe mit Bio-Verwendung sind gem{\"a}{\ss} EG-{\"O}ko-Verordnung zertifiziert. Ebenso ist den wenigsten die Kontrollpflicht bekannt. Zur Zeit der Erhebung kontrollierten lediglich sieben der insgesamt 20 befragten Kontrollstellen AHV-Betriebe. Die wenigsten verf{\"u}gten {\"u}ber entsprechend ausgebildetes Personal und speziell f{\"u}r diesen Bereich verfasste Kontrollformulare. Die Kontrollstellen mit AHV-Erfahrung orientieren sich am Standardkatalog f{\"u}r Verarbeitungsbetriebe. Nach deren Ansicht bestehen gegen{\"u}ber anderen Verarbeitungsbetrieben vier Hauptunterschiede. AHV-Betriebe arbeiten in der Regel nicht mit festen Rezepturen; die Kennzeichnung kann nicht am Produkt selbst erfolgen; es bestehen z.T. erhebliche Beschaffungsprobleme; eine h{\"a}ufig nicht vorhandene Dokumentation erschwert die Warenflusskontrolle. Bereits zertifizierte AHV-Betriebe nennen {\"a}hnliche Problembereiche wie die Kontrollstellen. Nach einem Rechtsgutachten m{\"u}ssen sich alle AHV-Betriebe dem Kontrollverfahren der EG-{\"O}ko-Verordnung unterstellen, wenn sie Bio-Produkte einsetzen und diese als solche kennzeichnen. Die Vorgaben der Verordnung d{\"u}rften nicht strenger ausgelegt werden, als dies zur Erreichung der Verbraucherschutzziele notwendig ist. Deshalb seien angemessene und praktisch wirksame Kontrollkonzepte zu entwickeln. Von der neuen Situation sind verschiedene Akteure betroffen und zu Handlungen gezwungen. Es werden konkrete Ma{\ss}nahmen f{\"u}r alle Akteursgruppen vorgeschlagen, wobei der {\"O}ffentlichkeitsarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. }, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 02OE196, Au{\ss}er-Haus-Verpflegung, Gro{\ss}k{\"u}chen, Gro{\ss}verbraucher, Kontrolle, Zertifizierung, Kontrollverfahren, inspection, certification, food service sector, food service outlet, } } @unpublished{orgprints2369, title = {Der Einsatz von {\"O}ko-Produkten in der Au{\ss}er-Haus-Verpflegung (AHV): Status Quo, Hemmnisse und Erfolgsfaktoren, Entwicklungschancen und politischer Handlungsbedarf }, month = {February}, year = {2003}, author = {Carola Strassner and Rainer Roehl and Anja Erhart}, keywords = {B{\"O}L, BOEL, FKZ 02OE196, Au{\ss}er-Haus-Verpflegung, Gro{\ss}k{\"u}chen, Gro{\ss}verbraucher, Kontrolle, Zertifizierung, Kontrollverfahren}, url = {https://orgprints.org/id/eprint/2369/}, abstract = {Das Bio-Angebot in der AHV reicht von der Umstellung einzelner Produkte, {\"u}ber {\"O}ko-Tage, -Wochen und -Men{\"u}s bis hin zur vollst{\"a}ndigen Umstellung. Die wenigsten AHV-Betriebe mit Bio-Verwendung sind gem{\"a}{\ss} EG-{\"O}ko-Verordnung zertifiziert. Ebenso ist den wenigsten die Kontrollpflicht bekannt. Zur Zeit der Erhebung kontrollierten lediglich sieben der insgesamt 20 befragten Kontrollstellen AHV-Betriebe. Die wenigsten verf{\"u}gten {\"u}ber entsprechend ausgebildetes Personal und speziell f{\"u}r diesen Bereich verfasste Kontrollformulare. Die Kontrollstellen mit AHV-Erfahrung orientieren sich am Standardkatalog f{\"u}r Verarbeitungsbetriebe. Nach deren Ansicht bestehen gegen{\"u}ber anderen Verarbeitungsbetrieben vier Hauptunterschiede. AHV-Betriebe arbeiten in der Regel nicht mit festen Rezepturen; die Kennzeichnung kann nicht am Produkt selbst erfolgen; es bestehen z.T. erhebliche Beschaffungsprobleme; eine h{\"a}ufig nicht vorhandene Dokumentation erschwert die Warenflusskontrolle. Bereits zertifizierte AHV-Betriebe nennen {\"a}hnliche Problembereiche wie die Kontrollstellen. Nach einem Rechtsgutachten m{\"u}ssen sich alle AHV-Betriebe dem Kontrollverfahren der EG-{\"O}ko-Verordnung unterstellen, wenn sie Bio-Produkte einsetzen und diese als solche kennzeichnen. Die Vorgaben der Verordnung d{\"u}rften nicht strenger ausgelegt werden, als dies zur Erreichung der Verbraucherschutzziele notwendig ist. Deshalb seien angemessene und praktisch wirksame Kontrollkonzepte zu entwickeln. Von der neuen Situation sind verschiedene Akteure betroffen und zu Handlungen gezwungen. Es werden konkrete Ma{\ss}nahmen f{\"u}r alle Akteursgruppen vorgeschlagen, wobei der {\"O}ffentlichkeitsarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. } }