%X Ziel des im Rahmen des BÖL geförderten Projektes war die Weiterentwicklung des Kontrollverfahrens nach VO (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-VO) hinsichtlich der Überprüfung des Einsatzverbotes genetisch veränderter Organismen (GVO) und deren Derivate bei ökologisch erzeugten Produkten. Es wurde als Kooperation zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS) durchgeführt. Methodische Grundlagen des Kontrollverfahrens wurden analysiert, wobei die Schnittstellen zwischen ökologischer und konventioneller Produktion von besonderem Interesse waren. Als Ergebnis wird eine Kontrollsystematik vorgeschlagen, mit der Kontrollstellen die Einhaltung des GVO-Verbotes überprüfen können. Die Komponenten dieser Kontrollsystematik enthalten eine Interpretation des Anwendungsverbotes von GVO und GVO-Derivaten. Eine Risikoliste enthält Stoffe aus der konventionellen Produktion, die nach EG-Öko-VO wirtschaftende Betriebe einsetzen dürfen und die GVO und/oder GVO-Derivate enthalten oder sein könnten. Bei risikoorientierten Betriebsbegehungen wurden kritische Kontrollpunkte in Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Importunternehmen von Lebens- und Futtermitteln identifiziert. Die Kontrollsystematik wurde in einer Musterverfahrensanweisung formuliert. Diese wurde durch eine erweiterte Risikoliste, Listen kritischer Kontrollpunkte für vier Unternehmenstypen, eine Übersicht wichtiger Probenahmevorschriften, Probenahmeformulare und eine Checkliste für Inspektionsbesuche ergänzt. Innerhalb des Projektes wurden 65 Produkte (Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut) mittels Real-Time PCR auf die Anwesenheit von GVO untersucht. Die quantitativen Analysen ergaben bei konventionellen Futtermitteln Hinweise auf den Einsatz von GVO. Die in ökologisch erzeugten Futtermitteln ermittelten GVO-Anteile waren geringer und deuteten eher auf eine Verunreinigung hin. Ein Nachweis von gentechnisch veränderten Mikroorganismen, zur Frage ob es sich bei einem Stoff um ein GVO-Derivat handelt oder nicht, sollte nicht über ein molekularbiologisches Verfahren durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Projektes werden in Form eines Handbuches für die Anwendungspraxis verfügbar gemacht. %I Bundesinstitut für Risikobewertung, Zentrale Koordinationsstelle für neuartige Lebensmittel und Gentechnik, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Tel: 030-84123639, Email: h.broll@bfr.bund.de %K BÖL, BOEL, FKZ 02OE072, GVO, GVO-Verbot, Gentechnik, Gentechnikfreiheit, gentechnikfreie Produktion, Gentechnikverbot, Verunreinigungen, Prozesskontrolle, Kontrollverfahren, Zertifizierung, Kontrolle, GMO-ban, GMO, ban, certification, inspection, GMO free production %L orgprints5066 %T Praktikabilität des Kontrollverfahrens zum GVO-Verbot im Ökologischen Landbau %I Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn %X Ziel des im Rahmen des BÖL geförderten Projektes war die Weiterentwicklung des Kontrollverfahrens nach VO (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-VO) hinsichtlich der Überprüfung des Einsatzverbotes genetisch veränderter Organismen (GVO) und deren Derivate bei ökologisch erzeugten Produkten. Es wurde als Kooperation zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS) durchgeführt. Methodische Grundlagen des Kontrollverfahrens wurden analysiert, wobei die Schnittstellen zwischen ökologischer und konventioneller Produktion von besonderem Interesse waren. Als Ergebnis wird eine Kontrollsystematik vorgeschlagen, mit der Kontrollstellen die Einhaltung des GVO-Verbotes überprüfen können. Die Komponenten dieser Kontrollsystematik enthalten eine Interpretation des Anwendungsverbotes von GVO und GVO-Derivaten. Eine Risikoliste enthält Stoffe aus der konventionellen Produktion, die nach EG-Öko-VO wirtschaftende Betriebe einsetzen dürfen und die GVO und/oder GVO-Derivate enthalten oder sein könnten. Bei risikoorientierten Betriebsbegehungen wurden kritische Kontrollpunkte in Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Importunternehmen von Lebens- und Futtermitteln identifiziert. Die Kontrollsystematik wurde in einer Musterverfahrensanweisung formuliert. Diese wurde durch eine erweiterte Risikoliste, Listen kritischer Kontrollpunkte für vier Unternehmenstypen, eine Übersicht wichtiger Probenahmevorschriften, Probenahmeformulare und eine Checkliste für Inspektionsbesuche ergänzt. Innerhalb des Projektes wurden 65 Produkte (Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut) mittels Real-Time PCR auf die Anwesenheit von GVO untersucht. Die quantitativen Analysen ergaben bei konventionellen Futtermitteln Hinweise auf den Einsatz von GVO. Die in ökologisch erzeugten Futtermitteln ermittelten GVO-Anteile waren geringer und deuteten eher auf eine Verunreinigung hin. Ein Nachweis von gentechnisch veränderten Mikroorganismen, zur Frage ob es sich bei einem Stoff um ein GVO-Derivat handelt oder nicht, sollte nicht über ein molekularbiologisches Verfahren durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Projektes werden in Form eines Handbuches für die Anwendungspraxis verfügbar gemacht. %K BÖL, BOEL, FKZ 02OE072, GVO, GVO-Verbot, Gentechnik, Gentechnikfreiheit, gentechnikfreie Produktion, Gentechnikverbot, Verunreinigungen, Prozesskontrolle, Kontrollverfahren, Zertifizierung, Kontrolle %D 2003 %L orgprints3257 %A Bärbel Jansen %A Ludger Klempt %T Praktikabilität des Kontrollverfahrens zum GVO-Verbot im Ökologischen Landbau