TY - GEN A1 - van Elsen, Thomas N2 - Bei Eingriffen in Natur und Landschaft fordert der Gesetzgeber "Ausgleichsmaßnahmen" bzw. "Ausgleichsflächen", die die durch den Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensieren sollen. Eingreifer, die ihrer "Ausgleichsverpflichtung" selbst nicht nachkommen können, sind zur Zahlung so genannter Ausgleichsgelder verpflichtet, die für Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes zur Verfügung stehen. ID - orgprints8627 T3 - Dortmunder Berichte Y1 - 2005/// PB - Stadt Dortmund, Umweltamt EP - 44 UR - https://orgprints.org/id/eprint/8627/ AV - public KW - Naturschutz KW - Landschaftsplanung KW - ökologischer Landbau KW - Landwirtschaft KW - SP - 41 TI - Landwirtschaftliche Extensivierung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Wissenschaftliche Bewertung der Auswirkungen des Ökologischen Landbaus ER -