%S UBA Texte %A Robert Hermanowski %A Beatrix Tappeser %A Regine Barth %A Ruth Brauner %A Andreas Hermann %A Karin Nowack %A Hanspeter Schmidt %A Julia Meier %T Gr?ne Gentechnik und ?kologische Landwirtschaft %X Weltweit findet sich als Rechtsnorm in allen entsprechenden Verbraucherschutzgesetzen die Vorgabe, in der ?kologischen Landwirtschaft keine gentechnisch ver?nderten Organismen einzusetzen. Auf europ?ischer Ebene enthalten weder die EU-?ko-Verordnung noch die Saatgutverkehrsrichtlinien Regelungen, aufgrund derer Schutzma?nahmen zur Verhinderung oder Vermeidung von GVO-Einkreuzungen in ?kologische Kulturen vorgeschrieben werden k?nnen. Eine Pr?fung der neuen Freisetzungsrichtlinie ergibt aber, dass bei der Genehmigung zum Inverkehrbringen als ?besondere Bedingungen f?r die Verwendung und Handhabung? eines GVO auch Ma?nahmen zum Schutz vor Sachsch?den durch GVO-Einkreuzung vorgeschrieben werden k?nnen. Als Ma?nahmen zum Schutz vor Sachsch?den werden haupts?chlich Sicherheitsabst?nde zwischen Feldern mit GVO-Pflanzen und ?kologisch bewirtschafteten Kulturen sowie zus?tzlich gentechnikfreie Gebiete diskutiert. Bei der Analyse der Datenlage zur Definition von Sicherheitsabst?nden treten viele L?cken in der empirischen Datenbasis zu Tage, sodass sich hier dringender Forschungsbedarf abzeichnet. Es werden pragmatisch Hinweise zu Sicherheitsabst?nden abgeleitet. Gentechnikfreie Gebiete resp. geschlossene Anbaugebiete werden in Zusammenhang mit der Saatgutproduktion vorgeschlagen. Bisher erm?glicht nur das Zivilrecht in Deutschland einen privaten Ausgleich der Rechts- und Interessensph?ren der Bio-Bauern und der Nutzer transgener Sorten. ? 906 BGB l?sst sich hier als zentrale Steuerungsnorm des Umweltprivatrechts heranziehen. Dessen System von Unterlassungs- und Ausgleichsanspr?chen ist hochkomplex und wird nur schwer zu einer zufriedenstellenden Koexistenz beitragen k?nnen. Eine L?sung w?re daher eine wirksame Selbstorganisation des Wirtschaftszweigs der Saatgutindustrie, die transgene Pflanzen z?chtet und das Saatgut in Verkehr bringt. Sollte diese nicht m?glich sein, bietet sich eine ?ffentlich-rechtliche Regelung an. Dazu k?nnten geh?ren: Die Einrichtung eines Anbaukatasters, die Einf?hrung einer guten fachlichen Praxis des GVO-Anbaus (GfP), die Festlegung einer Instruktionspflicht auf der Saatgutverpackung sowie der Schutz der ?kologischen Saatgutproduktion. %D 2003 %K Gentechnik, Koexistenz, Schwellenwerte, Abstandsregelungen, Haftung %I Umweltbundesamt (UBA) %L orgprints577