%T Amtliche Futtermittelkontrolle %X Die Verordnung des Bundesrates ?ber die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel- Verordnung) und die Verordnung des EVD ?ber die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen f?r die Tierern?hrung, Silierungszus?tzen und Di?tfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung) bezwecken, dass der Tierproduktion einwandfreie Futtermittel zur Verf?gung stehen und somit die Schweiz sowohl Zugriff auf gesunde einheimische Lebensmittel tierischer Herkunft hat als auch die Umwelt nicht unn?tig belastet wird. Das eingesetzte Futter beeinflusst als Teil der Nahrungsmittelkette die Qualit?t der Endprodukte wie Milch, Fleisch oder Eier nachhaltig. Mit den gem?ss Verordnungen durchzuf?hrenden Inspektionen in der Futtermittelindustrie findet eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte ?berwachung statt. Die Futtermittel f?r die Nutztiere als auch f?r die Heimtiere m?ssen korrekt gem?ss Verordnungen deklariert und mit F?tterungsempfehlungen versehen sein. Damit sollen einerseits der Anwender vor T?uschungen gesch?tzt und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ern?hrt werden. Die Produzenten und Inverkehrbringer von Futtermitteln sind zudem aufgefordert, Eigenverantwortung zu ?bernehmen, was mit den Bestimmungen bez?glich Selbstkontrolle und R?ckverfolgbarkeit verlangt wird. Nicht zuletzt sind die rechtlichen Vorgaben in der Schweiz mit jenen der EU soweit wie m?glich zu harmonisieren. %K feed, inspection, registration, additives, feed safety, legal prescription, CH-Projektkategorie-B %I Agroscope Liebefeld-Posieux, Swiss Federal Research Station for Animal Production and Dairy Products (ALP), Tioleyre 4, CH-1725 Posieux %L orgprints5336