@inproceedings{orgprints3378, number = {396}, editor = { Biologische Bundesanstalt f\"ur Land- und Forstwirtschaft}, title = {Herbizide im \"Okologischen Landbau?}, author = {Arnd Verschwele}, year = {2004}, pages = {258}, journal = {Mitteilungen aus der Biologischen Bundesanstalt f\"ur Land- und Forstwirtschaft}, keywords = {Unkrautregulierung, Richtlinien, Pflanzenschutzmittel, Herbizide}, url = {http://orgprints.org/3378/}, abstract = {Der ?kologische Landbau zeichnet sich durch Anbauverfahren aus, die nat?rliche und ganzheitliche Regelungsmechanismen nutzen, um Schadorganismen an ihrer Ausbreitung zu hindern. Weil aber vorbeugende Ma?nahmen aus vielen Gr?nden nicht immer ausreichen, m?ssen zus?tzlich direkte Verfahren wie z. B. das Striegeln oder Abfl?mmen zur Unkrautbek?mpfung eingesetzt werden. Nur bei unmittelbarer Bedrohung f?r die Kultur d?rfen im ?kologischen Landbau gem?? Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 auch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die in einer Positivliste in Anhang II dieser Verordnung genannt sind. Allerdings sind Herbizide dort nicht aufgef?hrt und dar?ber hinaus in den weiterf?hrenden Richtlinien der meisten Anbauverb?nde ausdr?cklich verboten. Wie aber Praxiserfahrungen zeigen, k?nnen Unkr?uter wie die Acker-Kratzdistel oder die Rauhaarige Wicke im ?kologischen Landbau eine gro?e Gefahr f?r der Kultur darstellen. Der Einsatz von Herbiziden w?re in solchen F?llen hilfreich und k?nnte - entsprechende Restriktionen und Stoff-Eigenschaften vorausgesetzt, auch verordnungskonform sein. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz sieht Ausnahmen f?r Anwendungen zugelassener Pflan-zenschutzmittel vor, wenn sie im eigenen Betrieb hergestellt werden und f?r die Erzeugung von Produkten aus ?kologischem Anbau angewandt werden sollen. Ihr Einsatz ist allerdings durch Restriktionen so weit beschr?nkt, dass die Grundregeln des ?kologischen Landbaus (Anhang I der ?ko-Verordnung) eingehalten werden. So d?rfen Mittel grunds?tzlich nur bei unmittelbarer Bedrohung der Kultur, nur nach Genehmigung der Kontrollstelle oder nur in Fallen und Spendern eingesetzt werden. Trotz der umfangreichen juristischen Vorgaben entsprechen diese Pflanzenschutzmittel und ihre Eigenschaften nicht immer den Erwartungen und dem Leitgedanken des ?kologischen Landbaus. Es finden sich n?mlich Mittel darunter, die entweder rein chemisch-synthetisch sind (Lecithin, Pyrethroide), oder die bekannterma?en eine potenzielle Gef?hrdung f?r die Umwelt darstellen (Kupfer, Schwefel und Metaldehyd). Traditionell werden bereits nat?rliche oder als harmlos eingestufte Stoffe zur Krankheits- und Sch?dlingsbek?mpfung eingesetzt, die im Rahmen der EU-Wirkstoffpr?fung als Herbizid gepr?ft werden (z. B. Pflanzen?le, hydrolysiertes Eiwei?). Im ?kologischen Landbau sind auch eine Vielzahl an D?ngemitteln zul?ssig, die zumindest eine herbizide Nebenwirkung erzielen (G?lle, Kainit u. a.). Viele weitere einfache und vergleichsweise unbedenkliche Stoffe werden innerhalb der EU als Herbizide verwendet, sind aber im ?ko-Landbau nicht zul?ssig (EDTA, Essigs?ure, Harnstoff, Pelargons?ure, Weizen-Gluten u. a.). Im Vergleich zu konventionellen Herbiziden verf?gen die genannten Stoffe zwar ?ber positive ?kotoxikologische Eigenschaften, h?ufig jedoch nicht ?ber eine hohe Wirksamkeit und Selektivit?t. Weitere m?gliche nat?rliche Substanzen mit herbiziden Effekten sind allelopathische Stoffe und Mikroorganismen. Besonders pilzliche Erreger, auch Mykoherbizide genannt, befinden sich in einer Erfolg versprechenden Entwicklung, die durch den zus?tzlichen Absatz im ?ko-Landbau einen w?nschenswerten Antrieb erfahren k?nnten. Dem Nutzen einer m?glichen Einf?hrung von ?ko-Herbiziden stehen jedoch, unabh?ngig von einer noch unklaren rechtskonformen Umsetzung, viele Nachteile gegen?ber. Mit der Herbi-zideinf?hrung w?rde sich der ?kologische Landbau weniger deutlich vom integrierten oder konventionellen Produktionssystem abgrenzen. Damit einher ginge ein Imageverlust, der sich schlie?lich in einem R?ckgang der Nachfrage ?kologisch erzeugter Produkte niederschlagen k?nnte.} }