%0 Generic %A Tamm, Lucius %A Speiser, Bernhard %D 2003 %E Häseli, Andreas %F orgprints:2651 %I Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Frick %K Beratung, Mehrjährige Kulturen, Bioobstbau, Pflanzenschutzmittel, Zulassung %P 15 %T Bewilligungspraxis für Pflanzenschutzmittel im Biolandbau %U http://orgprints.org/2651/ %X Damit ein Pflanzenschutzprodukt im Biolandbau verwendet werden darf, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden: 1. Zulassung als Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene. 2. Zulassung des Wirkstoffes auf Ebene Biorichtlinien (Bioverordnung und Annex II der EU Richtlinie 2092/91). 3. Zulassung des Wirkstoffes auf privatrechtlicher Ebene, national bei Bio-Suisse, international bei IFOAM (International Federation of Organic Agriculutural Movements). 4. Zulassung auf Ebene Handelsprodukt. In jedem Jahr werden sämtliche Pflanzenschutzprodukte, die im Biolandbau verwendet werden dürfen, in der FiBL Hilfsstoffliste aufgeführt. Die Labelinhaber Bio-Suisse und Migros-Bio entscheiden alljährlich über die Aufnahme von Produkten und Wirkstoffkategorien.