TY - GEN ID - orgprints13359 UR - http://orgprints.org/13359/ A1 - Huber, Beate Y1 - 2007/// N2 - Die neuen Regelungen der Europäischen Union (EU) für Importe von Bio-Produkten sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass Waren nur dann aus Nicht-EU Ländern in die EU importiert werden dürfen, wenn sie von einer für Auslandskontrollen zugelassenen Kontrollstelle kontrolliert wurden. Die EU wird verschiedene Listen erarbeiten, in denen die zugelassenen Kontrollstellen aufgeführt sind. Dafür gelten jeweils die im Beitrag beschriebenen Kriterien. PB - Stiftung Ökologie und Landbau KW - Kommunikation KW - Zeitschriften KW - Ökologie & Landbau KW - Internationale Zusammenarbeit KW - EU KW - rechtliche Regelungen KW - Import KW - Bio-Produkte KW - Kontrollstellen TI - Weniger Bürokratie beim Import von Bio-Produkten SP - 50 AV - restricted EP - 51 ER -