%A Matthias Link %J Bioland %T Neue Regelungen im Tierarzneimittelrecht %X Das neue Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz ?TAMNOG?, das mit wenigen ?nderungen bis Redaktionsschluss des Beitrags vor der Verk?ndigung stand, sieht im Wesentlichen vor: Tier?rzte d?rfen in Zukunft - keine Arzneimittel mehr aus apotheken- oder verschreibungspflichtigen Stoffen herstellen. - konzentrierte Arzneimittel nur noch verd?nnen, wenn geeignete Konzentrationen nicht im Handel sind. - Arzneimittel nur noch umf?llen und abpacken, wenn geeignete Packungsgr??en nicht im Handel sind. - nur Fertigarzneimittel beziehen, jedoch keine apotheken- oder verschreibungspflichtigen Grundstoffe. - Arzneimittel nur noch f?r den Bedarf von maximal 7 Tagen an landwirtschaftliche Betriebe abgeben, es sei denn bestimmte Mittel m?ssen ?ber l?ngere Zeit angewendet werden. Nicht antibiotische Stoffe und Antibiotika zur lokalen Anwendung d?rfen f?r den Bedarf von maximal 31 Tagen abgegeben werden, wenn der Bestand monatlich einmal vom Tierarzt begutachtet wird. - umgewidmete Arzneimittel, die nicht f?r die zu behandelnde Tierart zugelassen sind, nur noch selber anwenden. Solche Arzneimittel d?rfen nur noch abgegeben werden, wenn der Bestand regelm??ig tier?rztlich untersucht wird. Weiterhin - d?rfen Arzneimittel nur noch auf Verschreibung in Apotheken und nur f?r nicht lebensmittelliefernde Tiere hergestellt werden. - m?ssen pharmazeutische Unternehmen und Gro?h?ndler die Abgabe von Arzneimitteln an Tier?rzte offiziell melden. - d?rfen F?tterungsarzneimittel maximal 3 Wirkstoffe enthalten, davon h?chstens 2 antibiotisch wirksame. Der Beitrag beschreibt und beurteilt die ?nderungen in der Gesetzgebung im Hinblick auf den ?kologischen Landbau und geht dabei insbesondere auf die Behandlung von Nutztieren mit Hom?opathika ein. %N 4/2002 %K Arzneimittel, Tiermedizin, Veterin?rmedizin, Homoeopathie, Hom?opathie, hom?opathisch %P 34-35 %D 2002 %I Bioland Verlags GmbH, Mainz %L orgprints1235