%A Bernhard Speiser %J ?kologie & Landbau %T Bewegung bei Betriebsmitteln f?r den ?ko-Landbau? %X In der EU-?ko-Verordnung sind, mit Ausnahme der Pflanzenst?rkungsmittel, alle als Betriebsmittel zugelassenen Stoffe einzeln aufgef?hrt.Nicht aufgef?hrte Stoffe sind verboten. Doch die Landwirtschaft entwickelt sich weiter ? und so kommen st?ndig neue Betriebsmittel hinzu.Wie wird entschieden, ob sie im ?kologischen Landbau eingesetzt werden d?rfen oder nicht? Die einer Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien sind in Artikel 7 der EU-?ko Verordnung definiert. Allerdings ist ihre Ausfertigung sehr rudiment?r, sodass sich die Diskussionen um Neuzulassungen in die L?nge ziehen und das System zu erstarren droht. Im EU-Projekt ?Organic Inputs Evaluation? wurden deshalb entsprechende Verbesserungsvorschl?ge erarbeitet (Speiser, 2005), die in die gerade laufende Revision der Verordnung eingeflossen sind. %K Pflanzenschutz, Pflanzenkrankheiten, Hilfsstoffe, Organic Inputs, EU-?ko-Verordnung, EU-Projekt, Organic Inputs Evaluation %P 47-48 %V 141 %D 2007 %I Stiftung ?kologie und Landbau %L orgprints10416