TY - GEN ID - orgprints10416 UR - http://orgprints.org/10416/ A1 - Speiser, Bernhard Y1 - 2007/// N2 - In der EU-Öko-Verordnung sind, mit Ausnahme der Pflanzenstärkungsmittel, alle als Betriebsmittel zugelassenen Stoffe einzeln aufgeführt.Nicht aufgeführte Stoffe sind verboten. Doch die Landwirtschaft entwickelt sich weiter ? und so kommen ständig neue Betriebsmittel hinzu.Wie wird entschieden, ob sie im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen oder nicht? Die einer Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien sind in Artikel 7 der EU-Öko Verordnung definiert. Allerdings ist ihre Ausfertigung sehr rudimentär, sodass sich die Diskussionen um Neuzulassungen in die Länge ziehen und das System zu erstarren droht. Im EU-Projekt ?Organic Inputs Evaluation? wurden deshalb entsprechende Verbesserungsvorschläge erarbeitet (Speiser, 2005), die in die gerade laufende Revision der Verordnung eingeflossen sind. PB - Stiftung Ökologie und Landbau KW - Pflanzenschutz KW - Pflanzenkrankheiten KW - Hilfsstoffe KW - Organic Inputs KW - EU-Öko-Verordnung KW - EU-Projekt KW - Organic Inputs Evaluation TI - Bewegung bei Betriebsmitteln für den Öko-Landbau? SP - 47 AV - public EP - 48 ER -