Huber, Beate (2007) Weniger Bürokratie beim Import von Bio-Produkten. Ökologie & Landbau, 142 (2/2007), pp. 50-51.
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Kurzfassung
Die neuen Regelungen der Europäischen Union (EU) für Importe von Bio-Produkten sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass Waren nur dann aus Nicht-EU Ländern in die EU importiert werden dürfen, wenn sie von einer für Auslandskontrollen zugelassenen Kontrollstelle kontrolliert wurden. Die EU wird verschiedene Listen erarbeiten, in denen die zugelassenen Kontrollstellen aufgeführt sind. Dafür gelten jeweils die im Beitrag beschriebenen Kriterien.
| Art des Eintrags: | Artikel in einer Zeitschrift |
|---|---|
| Schlagwörter: | Kommunikation, Zeitschriften, Ökologie & Landbau, Internationale Zusammenarbeit, EU, rechtliche Regelungen, Import, Bio-Produkte, Kontrollstellen |
| Themengebiete: | Richtlinien und Zertifizierung > Gesetzgebungen |
| Land/Organisation/Projekt: | Schweiz > FiBL > Internationale Kooperation |
| Weiterführende Links: | http://www.fibl.org, http://www.soel.de |
| Eingestellt von: | Huber, Beate |
| ID-Code: | 13359 |
| Eingestellt am: | 07 Apr 2008 |
| Letzte Änderung: | 20 Aug 2009 16:39 |
| Dokumentensprache: | Deutsch |
| Veröffentlichungsstatus: | Veröffentlicht |
| Status wissenschaftlicher Begutachtung: | Nicht wissenschaftlich begutachtet |
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