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Weniger Bürokratie beim Import von Bio-Produkten

Huber, Beate (2007) Weniger Bürokratie beim Import von Bio-Produkten. Ökologie & Landbau, 142 (2/2007), pp. 50-51.

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Kurzfassung

Die neuen Regelungen der Europäischen Union (EU) für Importe von Bio-Produkten sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass Waren nur dann aus Nicht-EU Ländern in die EU importiert werden dürfen, wenn sie von einer für Auslandskontrollen zugelassenen Kontrollstelle kontrolliert wurden. Die EU wird verschiedene Listen erarbeiten, in denen die zugelassenen Kontrollstellen aufgeführt sind. Dafür gelten jeweils die im Beitrag beschriebenen Kriterien.


Art des Eintrags:Artikel in einer Zeitschrift
Schlagwörter:Kommunikation, Zeitschriften, Ökologie & Landbau, Internationale Zusammenarbeit, EU, rechtliche Regelungen, Import, Bio-Produkte, Kontrollstellen
Themengebiete: Richtlinien und Zertifizierung > Gesetzgebungen
Land/Organisation/Projekt: Schweiz > FiBL > Internationale Kooperation
Weiterführende Links:http://www.fibl.org, http://www.soel.de
Eingestellt von:Huber, Beate
ID-Code:13359
Eingestellt am:07 Apr 2008
Letzte Änderung:20 Aug 2009 16:39
Dokumentensprache:Deutsch
Veröffentlichungsstatus:Veröffentlicht
Status wissenschaftlicher Begutachtung:Nicht wissenschaftlich begutachtet

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